Kollegin KI macht weiter Furore
Francesca Hermani vom Zukunftszentrum Berlin beleuchtet Implikationen, die bei der Nutzung generativer KI bedacht werden sollten, und geht der Frage nach, wie sich Arbeitnehmende in der digitalisierten Arbeitswelt neu aufstellen müssen, wenn „die Neue im Team“ die Messlatte höher hängt.
Künstliche Intelligenz (KI) können alle, die Texte oder Bilder erstellen möchten, über frei verfügbare Online-Applikationen, über kostenpflichtige Angebote großer Anbieter oder durch den Einsatz von Plug-ins verwenden. Für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere, stellt generative KI – also Anwendungen zur Erzeugung von neuen Inhalten insbesondere in Form von Texten und Bildern – eine vielversprechende Investition für mehr Output, zielgruppenspezifische Beiträge und rundum bessere Ergebnisse dar – so die Hoffnung.
KI hat das Potenzial, viele Aufgaben im Tagesgeschäft z. B. in den Unternehmensbereichen von Marketing über Recruiting bis Social Media zu vereinfachen. Beispiele hierfür sind etwa die blitzschnelle Erstellung umfangreicher Textpassagen durch Textgeneratoren, die Anpassung von Unternehmenspräsentationen im Corporate Design oder die Erstellung kompletter Redaktionspläne durch besonders geschickt formulierte Prompts (die Auftragsformulierung an eine generative KI) innerhalb weniger Sekunden.
Adieu zähe Ideenfindung und aufwendige Bildbearbeitung, es lebe Kollegin KI! Doch was bedeutet dieser Wandel für Beschäftigte?
Wer KI bedienen kann, ist klar im Vorteil
Die Digitalisierung erzwingt schon seit einiger Zeit einen Kompetenzwandel. Mit der rasanten Entwicklung im Bereich der KI müssen Kompetenzprofile noch schneller angepasst werden. Und die Folgen am Arbeitsmarkt? Unklar. Einige prognostizieren revolutionäre Potenziale, andere sorgen sich um ihren Job. Wird die Schere zwischen besser qualifizierten Arbeitskräften und unterqualifizierten einfach weiter auseinanderklaffen? Denn um KI-Systeme zu steuern, bedarf es entsprechender Qualifikationen.
Zu den Schlüsselqualifikationen bei der Nutzung generativer KI gehören der planvolle Umgang mit Daten sowie die Fähigkeit zur Kollaboration und zum digitalen Lernen. Außerdem Selbstkompetenz, also die Fähigkeit, in der Vielfalt der Informationen zu navigieren und dabei auch auf die eigenen Bedürfnisse zu achten. Zusammenfassen lässt sich das als ‚Digital Literacy‘ (digitale Kompetenz). Darunter fällt die Fähigkeit, digitale Geräte und vernetzte Technologien sicher und angemessen zu verwenden, auf digitale Informationen zugreifen zu können, diese zu verwalten, zu verstehen, zu integrieren, zu kommunizieren, zu bewerten und erstellen zu können.1 Für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen stellt mangelndes Know-how und unzureichendes Verständnis für die Möglichkeiten von Künstlicher Intelligenz seitens der Mitarbeitenden ein Problem dar.
„Am Ball bleiben“ heißt die Devise.
Wer generative KI benutzt, sollte das nicht blauäugig tun
Mit dem AI Act der Europäischen Union, der am 13. März 2024 in Kraft getreten ist, adressiert die EU einige regulative Herausforderungen, die mit der Nutzung generativer KI einhergehen. Ein zentraler Punkt ist, dass urheberrechtlich geschützte Werke immer das Produkt menschlicher Kreativität sein müssen. Doch was passiert, wenn KI mit urheberrechtlich geschütztem Material trainiert wird? Die Verantwortung für etwaige Urheberrechtsverletzungen liegt dann bei den Nutzenden, falls sie die Inhalte kommerziell verwenden wollen.
Fernab der juristischen Perspektive lohnen jedoch auch die Fragen, ob das, was die KI produziert, überhaupt einen Wert hat und ob von einem Schöpfungsakt die Rede sein kann.
Die Philosophin Catrin Misselhorn betrachtet KI in diesem Zusammenhang als Werkzeug, nicht als eigenständige Schöpferin. Sie führt aus: „Es wäre unangebracht, künstlichen Systemen gegenüber, reaktive Einstellungen wie Anerkennung oder Kritik an den Tag zu legen. Sie verfügen über Handlungsfähigkeit in einem funktionalen Sinn, jedoch ist es Handeln ohne Verantwortung.“2
Unser Tipp ist, die Nutzungspraxis korrekt zu „framen“. Das heißt, ein Text oder Bild wurde nicht von, sondern mit KI erstellt.
Denn auch die Verantwortung für den Einsatz und die Gestaltung der Inhalte bleibt menschlich. Hier bietet sich die Chance, Vorurteile und stereotype Darstellungen zu hinterfragen und auszuschließen. Verwendetes Material bedarf also einer durch Menschen umgesetzten Prüfung. Darstellungen, die von einer technischen Verzerrung aufgrund falscher oder veralteter Trainingsdaten (Bias genannt) betroffen sind, sollte keine Bühne geboten werden.
Lassen Sie sich nicht stressen!
In der Zusammenarbeit mit der neuen Kollegin KI macht das menschliche Team ganz unterschiedliche Erfahrungen und fast wie beim Onboarding neuer menschlicher Mitarbeitender gibt es zahlreiche Gefühlslagen zu reflektieren: Von Begeisterung über die tolle Unterstützung, über Verwunderung über die Leistungsfähigkeit bis hin zu einer gewissen Beunruhigung hinsichtlich der eigenen Kompetenz. Zusammen mit der oft vorhandenen Scheu vor Veränderungen und vor Neuem kann die Einbindung von KI bei Beschäftigten durchaus auch Stress erzeugen.
Was früher die Rückenbeschwerden waren, ist heute der Burnout. Stress ist längst zur Volkskrankheit geworden. Dass KI die routinemäßigen Aufgaben übernehmen kann, wird als Heilsbringer angepriesen. Aber kann der Mensch acht Stunden am Tag kreative, strategische und damit fordernde Aufgaben lösen?
Neben der Beschleunigung gibt es viele weitere Gefahren, die im EU AI Act als „High Risk“ eingeschätzt werden: Kontrolle, Leistungsvergleiche oder sonstige Tools zu Überwachung. KI-Anwendungen bieten also Möglichkeiten, die am Arbeitsplatz oder in der Gesellschaft auf Ablehnung stoßen.
Eine umfassende Bildungsstrategie, die nicht nur technische Fähigkeiten, sondern auch ethische Überlegungen, interdisziplinäre Zusammenarbeit und lebenslanges Lernen einschließt, ist erforderlich, um auf die KI-geprägte Zukunft gut vorbereitet zu sein. Ein menschenzentrierter Ansatz, also ein Ansatz, bei dem der Mensch und nicht die Technik im Zentrum der Überlegungen steht, ist dabei von großer Bedeutung. In zahlreichen öffentlich geförderten Projekten werden daher die Mitarbeitenden in den Fokus genommen.
Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderten Zukunftszentren beispielsweise sollen Unternehmen, Arbeitnehmende und (Solo-)Selbstständige befähigen, den Wandel der Arbeit aktiv mitzugestalten. In Trägerverbünden werden „Regionale Zukunftszentren” (RZ) in verschiedenen Bundesländern realisiert, wobei jedes Zentrum gezielt auf die lokalen Bedürfnisse ausgerichtet ist. Auch die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) geförderten Mittelstanddigitalzentren unterstützen kleine und mittlere Unternehmen praxisnah. Als Start der Entdeckungsreise bietet sich aber natürlich besonders auch der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte KI-Campus an.
Anmerkung der Autorin: Dieser Text wurde ChatGPT-4 zur Verbesserung vorgelegt. Alles, was sich als Stil oder persönliche Note beschreiben ließe, wurde in der Überarbeitung durch die KI gelöscht. Wir haben uns für das Original entschieden. Sorry, Kollegin KI.
1UNESCO. (2018). Global framework of reference on digital literacy skills for indicator 4.4.2: Percentage of youth/ adults who have achieved at least a minimum level of proficiency in digital literacy skill (Draft Report). Paris: UNESCO. ip51-global-framework-reference-digital-literacy-skills-2018-en.pdf (unesco.org)
2 Misselhorn, Catrin: Künstliche Intelligenz – das Ende der Kunst?; 2023 erschienen bei Reclam